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   LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00   

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https://dejure.org/2003,51182
LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00 (https://dejure.org/2003,51182)
LG Ulm, Entscheidung vom 05.09.2003 - 4 O 79/00 (https://dejure.org/2003,51182)
LG Ulm, Entscheidung vom 05. September 2003 - 4 O 79/00 (https://dejure.org/2003,51182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen einer mangelhaften Holzbalkendecke aufgrund von Planungsfehlern eines Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Lüneburg, 13.10.1995 - 3 O 408/94
    Auszug aus LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00
    Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit der Kläger vom Beklagten die Erstattung der Kosten für die Vorprozesse gegen den Statiker XXX beim Landgericht Ulm - 3 O 408/94 - und - 3 OH 7/94 - sowie Schadensersatz für die Kosten der Sanierung der Holzbalkendecke über Wohn-, Schlaf- und Esszimmer/Küche im Hause XXX in XXX einschließlich der Kosten für den Hotelaufenthalt und den Möbeltransport, der De-/Montage der Küche und der Leuchten verlangt.

    Am 20.06.1990 sandte er an den Zeugen XXX ein Fax mit dem Plan für den Balkon/Wintergarten (Bl. 39 d.A. 3 O 408/94 und BI.67 d.A.).

    Durch Urteil vom 03.11.1994 (Bl. 56 d.A. 3 0 408/94) wurde die Klage kostenpflichtig abgewiesen.

    Gegen das Urteil legte der Kläger mit Schriftsatz vom 09.02.1995 (Bl. 80dA 3 0 408/94) Berufung ein mit der Begründung, der Statiker habe die Tragfähigkeit der Decke selbst für den Fall, dass keine Fußbodenheizung eingebaut worden wäre, zu schwach dimensioniert (Bl. 81 d.A. 3 O 408/94), Die Decke entspreche nicht einmal standardmäßigen Ausführungen in Wohngebäuden (Bl. 83 d.A. 3 O 408/94).

    Der Kläger ergänzte die Klage ferner um einen Feststellungsantrag (Bl. 80 d.A. 3 O 408/94), weil der Schadensumfang tatsächlich weit mehr als DM 100.000,-- betrage (Bl. 84 d.A. 3 O 408/94).

    Auf den Beweisbeschluss des OLG Stuttgart vom 17.03.1995 (Bl. 114 d.A. 3 0 408/94) erstattete der Sachverständige XXX zur Behauptung des Klägers, der dortige Beklagte XXX habe die Holzdecke nicht DIN-gerecht berechnet und deshalb sei es zu starken Durchbiegungen und Nachfederungen gekommen, ein schriftliches Gutachten vom 06.07.1995 (Bl. 142 d.A. 3 0 408/94).

    Alle bisher genannten Umstände habe der Aufsteller der Statik jedoch nicht zu vertreten (Bl. 159, d.A. 3 O 408/94).

    Nach Durchführung eines Ortstermins vom 12.07.1995 erstellte der Sachverständige XXX Kleine ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 18.07.1995 (Bl. 171 d.A. 3 O 408/94).

    Nachdem der Senat den Kläger darauf hingewiesen hatte, dass auch nach Ansicht des Sachverständigen zu vermuten sei, dass sich hieraus für die Haftung des Beklagten nichts ergeben werde, nahm der Kläger die Berufung zurück (Bl. 184 d.A. 3 0 408/94).

    Kosten der Vorprozesse 3 OH 7/94 und 3 0 408/94:.

    Das Gericht hat die Akten - Gegen - 3 O 7/94 - und - 3 0 408/94 - beigezogen.

    Der Kläger hat dem Beklagten im Rechtsstreit 3 0 408/94 am 18.08.1994 den Streit verkündet (Bl. 14 d.A. 3 O 408/94).

    Dieser Rechtsstreit endete durch Rücknahme der Berufung vom 19.10.1995 (Bl. 184 d.A. 3 0 408/94).

    Maßgeblich ist für das Gericht, dass der Kläger sowohl im Rechtsstreit gegen den Statiker XXX - 3 O 408/94 - als auch im vorliegenden Rechtsstreit gegen den Beklagten von Anfang an Mängel an der gesamten Holzbalkendecke geltend gemacht und hierbei das Durchbiegungs- und Schwingungsverhalten gerügt hat.

  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00
    Der Kläger hat ferner gemäß § 635 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Hotelunterbringung, die notwendig erscheint, während die Mangelbeseitigung durchgeführt wird (BGH v. 10.04.2003, VII ZR 251/02 ).
  • BGH, 18.09.1997 - VII ZR 300/96

    Honoraransprüche des Architekten bei stufenweiser Beauftragung; Darlegungs- und

    Auszug aus LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00
    Weist die Planung des Architekten einen Fehler auf, der bei der Verwirklichung zu einem Mangel am Bauwerk führt, so haftet dieser dem Architektenwerk unmittelbar an (BGH BauR 86, 606 ; BauR 97, 1065 ).
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 259/96

    Mängel des Architektenwerks; Prüffähigkeit der Honorarrechnung des Architekten

    Auszug aus LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00
    Die Planungstätigkeit des Architekten ist mangelhaft, wenn sie Fehler zeigt, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern, § 633 Abs. 1 BGB a.F. Die Planung ist deshalb fehlerhaft, wenn sie insbesondere in technischer Hinsicht nicht mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmt (BGH BauR 98, 354 und 356).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZR 227/87

    Unterbrechung der Verjährung durch einen Beweissicherungsantrag

    Auszug aus LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00
    Hierdurch sind die Ursachen der bezeichneten Erscheinungen in vollem Umfang erfasst (sog. Symptomtheorie; BGH BauR 1989, 79 ).
  • BGH, 05.07.1990 - VII ZR 164/89

    Schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei vertraglicher Vereinbarung

    Auszug aus LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00
    Zwar tritt die verjährungsverlängernde Wirkung nur ein, soweit der einzelne Baumangel nach Art und Umfang genau bezeichnet ist (BGH NJW-RR 1990, 1240 [BGH 05.07.1990 - VII ZR 164/89] ).
  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 231/84

    Umfang des Risikoausschlusses bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen

    Auszug aus LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00
    Weist die Planung des Architekten einen Fehler auf, der bei der Verwirklichung zu einem Mangel am Bauwerk führt, so haftet dieser dem Architektenwerk unmittelbar an (BGH BauR 86, 606 ; BauR 97, 1065 ).
  • BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59

    Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag

    Auszug aus LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00
    Die Verjährungsfrist für den Planungsfehler des Klägers beträgt gem. § 638 BGB a. F. 5 Jahre, da sich der Mangel des Architektenwerks in dem Bauwerk selbst ausgewirkt hat (BGH NJW 1960, 1198 [BGH 21.04.1960 - VII ZR 97/59] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.1994 - 3 O 7/94
    Auszug aus LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00
    Das Gericht hat die Akten - Gegen - 3 O 7/94 - und - 3 0 408/94 - beigezogen.
  • OLG Stuttgart, 12.05.2004 - 3 U 185/03

    Architektenhaftung: Qualitätsstandard bei Vereinbarung einer höheren Qualität

    Die Berufung des Beklagten gegen das Grundurteil des Landgerichts Ulm vom 5. September 2003 (Az.: 4 O 79/00) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Ulm vom 5.9.2003 (4 O 79/00) wird wie folgt abgeändert:.

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